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20 % Steuerermäßigung auch bei Neubauten sichern

Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.

Handwerkerleistungen

Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Für diese Aufwendungen gibt es eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Lohnleistungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Jahr. Der Steuerförderung unterliegen allerdings nur Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Letzteres ist besonders problematisch, wenn Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau geltend gemacht werden.

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