Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Zwei Steuerpflichtige machten krankheitsbedingte Lebensmittelkosten von € 80,00 pro Woche (insgesamt € 4.160,00) als außergewöhnliche Belastungen geltend. Als Begründung führten diese an, sie würden an Bulimie leiden. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an, weil die Lebensmittel nicht der Heilung der Erkrankung dienten.
Das Finanzgericht (FG) Münster ordnete die Lebensmittelaufwendungen den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zu (Urteil vom 19.2.2019, 12 K 302/17 E). Gegen die Anerkennung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung spricht nach Ansicht des Gerichtes vor allem die Tatsache, dass Aufwendungen für Diätverpflegungen vom Steuerabzug gesetzlich ausgenommen sind (§ 33 Abs. 2 Satz 3 EStG). Unter Anwendung dieser Vorschrift sind Aufwendungen für nicht ärztlich verordnete Lebensmittelkosten erst recht nicht als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Außerdem sind die Aufwendungen nicht für therapeutische Maßnahmen aufgrund einer ärztlichen Verordnung angefallen. Die Revision vor dem Bundesfinanzhof wurde nicht zugelassen.
Stand: 27. Mai 2019
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Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.