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Augenlaserbehandlung: Umsatzsteuer der Konkurrenz

Kein Auskunftsrecht gegenüber dem Finanzamt

Der Fall

Ein Facharzt, der auf dem Gebiet der Augenlaserbehandlung operativ tätig ist, wollte vom Finanzamt wissen, wie die Umsätze seiner Konkurrentin besteuert werden. Der Facharzt hatte den Verdacht, dass die Konkurrentin Augenlaserbehandlungen trotz fehlender fachlicher Qualifikation ebenfalls als umsatzsteuerfrei (nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes/UStG) abrechnet.

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