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Automatischer Informationsaustausch

Steuersünder müssen erst 2019 zittern

Erste Melderunde

Der vor wenigen Jahren beschlossene Informationsaustausch über Finanzkonten nach den sogenannten OECD-Standards erfolgte erstmals zum 30.9.2017. An das deutsche Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurden erstmalig alle nach dem 30.9.2016 eröffneten Neukonten sowie Bestandskonten mit einem Wert von 1 Mio. US-Dollar und mehr. 46 Staaten machten bei dieser „ersten Melderunde“ mit.

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