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Berufsbekleidung

Revisionsverfahren vor dem BFH

Berufsbekleidung

Die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen für beruflich veranlasste Kleidung beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Die Finanzverwaltung lässt Aufwendungen für typische Berufsbekleidung zum Werbungskostenabzug zu (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 Einkommensteuergesetz/EStG). Zur typischen Berufsbekleidung zählt die Finanzverwaltung allerdings nur Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer zum Beispiel uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaften Kennzeichnung (durch Firmenlogo usw.) objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (R 3.31 der Lohnsteuer-Richtlinien).

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