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Betriebsausgabenabzug der Umsatzsteuer

Umsatzsteuervorauszahlungen zählen zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben

Einnahmenüberschussrechnung

Bei der steuerlichen Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz-EStG) zählen die Umsatzsteuervorauszahlungen zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben. Grundsätzlich hat der Einnahmen-Überschussrechner die Ausgaben in demjenigen Kalenderjahr zu verbuchen, in dem er sie geleistet hat.

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