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Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten

Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten Geldprämien.

Gesundheitsbonus

Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten Geldprämien, wenn diese z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Maßnahmen zur Gesundheitsprävention oder bestimmte sportliche Aktivitäten wahrnehmen. Die Finanzämter neigen im Regelfall dazu, diese von den Krankenkassen meldepflichtigen Leistungen als Beitragsrückerstattungen zu qualifizieren und den Sonderausgabenabzug entsprechend zu mindern. Eine Kürzung des Sonderausgabenabzugs um solche Bonuszahlungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch abgelehnt, soweit die Zahlungen einen mit den Gesundheitsmaßnahmen verbundenen finanziellen Aufwand des Versicherten ganz oder teilweise ausgleichen (BFH Urteil v. 6.5.2020 – X R 16/18).

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