Verstoß gegen Gleichheitssatz?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zu diesen Einschränkungen unter den Aktenzeichen VI R 61/11, VI R 2/12, VI R 8/12, VI R 38/12, VI R 2/13 sowie VI R 72/13 diverse Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse verfasst und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. In den Beschlüssen geht es um die Frage, ob die Versagung des Werbungskostenabzuges gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt. Die Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht unter den Az. 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14 anhängig.
Bewirtungskostenabzug
In dem Verfahren 2 BvL 4/13 geht es um die Frage, ob die Begrenzung des Bewirtungskostenabzuges auf 70 % der Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) gegen das Grundgesetz verstößt. Das Verfahren ist beim BVerfG unter dem Az. 2 BvL 4/13 anhängig (Vorinstanz Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg vom 26.4.2013, Az. 10 K 2983/11).
Zinssatz
Ebenso beschäftigt sich derzeit das BVerfG mit der Frage, ob der Zinssatz für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2009 beziehungsweise nach dem 31.12.2011 verfassungswidrig ist (Az. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, siehe auch Tipp, Seite 3).
Körperschaftsteuer
Zur Körperschaftsteuer sind aktuell zwei Steuerthemen anhängig: Steuersatz auf Übernahmegewinne aus der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Az. 2 BvL 1/0 sowie vororganschaftliche Mehrabführungen Az. 2 BvL 7/13 und 2 BvL 18/14.
Stand: 28. März 2019