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Corona-Beihilfen: Noch bis Jahresende steuerfrei!

Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise

Corona-Beihilfe

Gemäß BMF-Schreiben vom 9.4.2020 (IV C 5 – S 2342/20/ 10009:001) können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Abmilderung der Corona-Belastungen einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus von € 1.500,00 zahlen. Diese Möglichkeit gibt es noch bis Jahresende. Nachweise über tatsächlich vorliegende Belastungen der Zahlungsempfänger, die auf die Corona-Krise zurückzuführen sind, müssen nicht vorliegen.

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