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Elektroautos und Plug-in-Hybride als Dienstwagen

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Elektroautos und Plug-in-Hybride als Dienstwagen: So klappt das steuerfreie Laden

In der traditionellen Firmenwagen-Welt war es einfach: Der Mitarbeiter bekommt einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt und versteuert ggf. einen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung, entweder per 1-Prozent-Regelung oder per Fahrtenbuch-Methode. Das Tanken läuft in der Regel über eine Tankkarte. Alternativ geht das auch über das Einreichen von Belegen und Quittungen durch den Mitarbeiter, beispielsweise von der Autowaschanlage.

Mit Elektroautos und Plug-in-Hybriden wird es komplizierter – schon allein wegen der höchst attraktiven Reduktion der 1-Prozent-Regelung beim geldwerten Vorteil auf 0,5 Prozent (Plug-in) bzw. 0,25 Prozent (Elektroauto).

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