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Fondsgebundene Lebensversicherungsanlagen

BFH billigt Abzug von Veräußerungsverlusten

Fondsgebundene Lebensversicherungspolicen

Gewinne aus der Veräußerung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherungsanlage wie beispielsweise Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und sonstiger Wertpapiere, unterliegen der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG). Umgekehrt müssten dann auch Veräußerungsverluste abziehbar sein. Die Finanzämter neigen allerdings immer mehr dazu, Gewinne zu besteuern und Verluste wegen fehlender Einkunftserzielungsabsicht nicht anzuerkennen.

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