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Jahresabschluss 2019

Grundsatz der Wesentlichkeit beachten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Gerade rund um den Jahreswechsel stellen sich viele Buchhalter die Frage, ob im gegenwärtigen Geschäftsjahr als Ausgaben verbuchte Aufwendungen teilweise das neue Geschäftsjahr betreffen und deshalb ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist. Letzteres kommt besonders häufig für Versicherungsprämien vor, welche grundsätzlich für ein Jahr im Voraus bezahlt werden. Viele Buchhalter machen sich hier „unnötige Fleißaufgaben“.

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