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Jubiläumswochenende: Aufwendungen als Betriebsausgabe

Fiskus an Veranstaltungskosten beteiligen

Der Fall

Ein nicht gemeinnütziger Verein mit gewerblichen Einkünften veranstaltete zusammen mit einer GmbH, die Betreuungsleistungen für die Vereinsmitglieder erbrachte, ein Jubiläumswochenende u. a. mit Beach Party, Schifffahrt auf dem Rhein sowie einem Jazz Brunch. Die Kosten beliefen sich auf rund € 240.000,00. Im Rahmen der Feierlichkeiten fanden außerdem eine Vorstandssitzung, eine Mitgliederversammlung sowie diverse Vortragsveranstaltungen statt. Das Finanzamt erkannte einen Großteil der Aufwendungen (insgesamt € 140.000,00) nicht an.

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