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Steuernews Ärzte

Künstliche Befruchtung

Behandlungen im Ausland

Altersunabhängige Berücksichtigung

Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat die Aufwendungen (€ 20.134,00) nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Das Finanzgericht (FG) München hat mit Urteil v. 8.10.2019 (6 K 1471/17) teilweise für die Steuerpflichtige entschieden. So ließ das FG den Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung im Grundsatz und unabhängig vom Alter der Frau (die Klägerin hatte das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet) zu.

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