Letzte Chance auf € 900 Zuschuss je Ladepunkt fürs Geschäft (KfW 441)
Haben Sie Platz für Wallboxen oder Ladesäulen? Sie wollen jetzt oder künftig die E-Fahrzeuge Ihres Fuhrparks aufladen – vom Lieferwagen bis zum E-Roller? Jetzt gibt es noch attraktive KfW-Förderungen, die aber bald auslaufen. Es lohnt sich eine vorsorgliche Beantragung genau jetzt. Dann haben Sie 18 Monate Zeit zur Umsetzung.
Was wird in welcher Höhe gefördert?
Unternehmen können sich eine Förderung für neue E-Auto-Ladepunkte mit bis zu 22 kW Leistung sichern.
Je Ladepunkt gibt es pauschal 900 Euro Zuschuss, sofern der Projektgesamtaufwand je Ladepunkt bei 1.285,71 Euro liegt. Das sind maximal 70 % der Kosten.
Mindestens 385 Euro je Ladepunkt müssen Sie selbst bezahlen. Für 370 Euro zzgl. USt. bekommen sie zwar Schnäppchen-Wallboxen, aber dann kommt der Installationsaufwand noch hinzu. Die Förderung lohnt sich also fast immer.
Maximal 50 Ladepunkte sind förderfähig.
Die Ladepunkte dürfen nicht öffentlich zugänglich sein, also nur für Firmenfahrzeuge und für die Autos der Beschäftigten – nicht für Kunden/Gäste/Besucher.
Technisch interessant: Es gibt auch Wallboxen mit 2 Anschlüssen, die gelten dann auch als 2 Ladepunkte und erhalten 1.800 Euro Zuschuss. Man spart sich bei der Installation einiges an Verkabelung. Beispiel: ABL eMH3
Sie wollen E-Roller oder E-Bikes laden mit den Wallboxen? Das geht! Die normalen Wallboxen haben Anschlüsse für Typ-2-Ladekabel für Elektroautos. Die meisten E-Roller und E-Bikes laden aber per Schuko-Steckdose. Die Lösung: Eine Wallbox, die neben einem Typ-2-Anschluss auch eine Schuko-Steckdose hat. Ein Beispiel ist die förderfähige Box „EVlink Wallbox G4 Smart“ (EVB1A22P4ERI) von Schneider Electric.
Und wenn Ihre Kosten unter den 1.285,71 Euro liegen?
1 Wallbox, unter 1.285,71 Euro Kosten: keine Förderung
2 Wallboxen, 2.000 Euro Kosten: 70 % Förderung der Summe statt 2 x 900 Euro, also 1.400 Euro statt 1.800 Euro. Wenn Sie es schaffen, 2 Wallboxen für 1.000 Euro installieren zu lassen, bekommen Sie immerhin noch 700 Euro, wodurch der Eigenanteil sinkt. Kostengünstige Projekte lohnen sich also.
In die Berechnung der Aufwände fällt der gesamte Projektaufwand: Erderarbeiten, Elektriker, Zusatzhardware für das Lastmanagement etc.
Tipp: Für die Förderung zählen die Gesamtaufwände. Sie können also einen Mix aus teureren 22-kW-Wallboxen und preiswerten 11-kW-Wallboxen beschaffen und den Gesamtaufwand so optimieren, dass Sie je Ladepunkt bei Kosten von rund 1.300 Euro liegen.
Bei der ausgelaufenen Förderung für private Wallboxen lag die Grenze bei 11 kW je Ladepunkt.
Für die Unternehmer-Förderung liegt die Grenze aber bei 22 kW!
Das ermöglicht ein deutlich schnelleres Laden. Die meisten öffentlichen Wechselstrom-Ladesäulen haben ebenfalls 22 kW.
Vorsicht Falle: Ladepunkte mit 11 kW muss man beim Stromnetzbetreiber nur „anmelden“ – der Netzbetreiber kann normalerweise nicht widersprechen. Anders sieht es bei 22 kW aus: Die muss der Netzbetreiber genehmigen. Das bedeutet, dass er Ladepunkte ablehnen kann und/oder eine teure Aufrüstung des Anschlusses verlangt. In diesen Fällen helfen in der Regel ein Lastmanagement oder das Ausweichen auf 11-kW-Boxen.
Wer kann die Förderung beanspruchen?
So gut wie jedes Unternehmen, Kammern, Verbände, AöR, Einzelunternehmer (auch Leute mit reinem Solarstrom-Gewerbe), Freiberufler, kommunale Unternehmen (bis auf kommunale Körperschaften).
Bedingungen:
Der Strom muss Ökostrom sein. Wenn Sie den Strom selbst produzieren, brauchen Sie eine Eigenerklärung.
Die Wallbox muss mindestens 6 Jahre genutzt werden.
Die Wallboxen stehen auf Privatgrund und können nicht von Fremden genutzt werden. Entweder stehen die Ladepunkte hinter der Schranke auf dem Werksgelände, und/oder die Nutzung erfordert einen unternehmenseigenen Chip oder einen Schlüssel.
Die Wallbox muss auf der offiziellen Liste bei der KfW aufgeführt sein. Die Hersteller und Händler werben in der Regel mit der KfW-Freigabe.
Die KfW verlangt einen Nachweis, dass die Wallboxen auch tatsächlich installiert wurden. Sie brauchen also eine Rechnung des Elektroinstallateurs. Selbst wenn Ihr Betrieb alles selbst könnte und dürfte, müssen Sie eine externe Firma beauftragen.
Sie müssen also zuerst den Antrag stellen – im KfW Zuschussportal. Dort sind manchmal Legitimationsunterlagen einzureichen (evtl. aktueller Registerauszug). Wir helfen Ihnen gern.
Nachdem Sie die Antragsbestätigung erhalten haben, beginnt die Frist: Sie können mit dem Wallbox-Projekt starten und müssen in spätestens 18 Monaten fertig sein.
Nach Inbetriebnahme reichen Sie die Unterlagen bei der KfW ein, und Sie erhalten den Zuschuss.
Tipps
Ans Lastmanagement denken
Wer eine größere Zahl an 22-kW-Wallboxen installiert, kann die Kapazität des Anschlusses übersteigen. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber die Anlage nicht genehmigt.
Auch bei mehreren genehmigungsfreien 11-kW-Wallboxen wollen Sie sicher gehen, dass der Anschluss nicht überlastet wird.
Die Lösung: ein Lastmanagement. Mit der oben genannten ABL-Wallbox-Serie können Sie ein kleines Ladenetzwerk aus bis zu 8 Ladesäulen – also 16 Ladepunkten – aufbauen, bei denen die Gesamtladeleistung begrenzt werden kann. Eine spezielle Box dieser Serie ist dann der „Chef“, der die Stromzuteilungen an die anderen Wallboxen regelt.
Ohne Lastmanagement wäre es theoretisch möglich, dass 16 Ladepunkte eine Last von 352 kW erzeugen. Diese Gesamtlast kann man beispielsweise auf 100 kW begrenzen. So muss der Netzanschluss nicht erweitert werden.
Vorsicht Falle: „intelligente Steuerung“ und „Netzdienlichkeit“
Die geförderten Wallboxen müssen eine „intelligente Steuerung“ haben und damit netzdienlich sein.
Diese Netzdienlichkeit belohnt der Netzbetreiber mit niedrigeren Netzentgelten.
Klingt gut? Es gibt aber einen Haken:
Netzdienlichkeit bedeutet, dass der Stromnetzbetreiber die Wallbox – wie eine Wärmepumpe – fernsteuern kann. Fernsteuern heißt in diesem Fall: Die Ladeleistung wird halbiert oder auf Null herabgesetzt.
Diese Sperrzeiten unterscheiden sich je nach Netzbetreiber.
Beispiel: Westnetz, der Netzbetreiber u.a. für Geldern
Westnetz lost diese Ladezeitenblöcke aus:
15.45 Uhr – 16.30 Uhr und 19.30 Uhr – 07.30 Uhr
16.00 Uhr – 16.45 Uhr und 19.45 Uhr – 07.45 Uhr
16.15 Uhr – 17.00 Uhr und 20.00 Uhr – 08.00 Uhr
Zu den anderen Zeiten kann nicht geladen werden.
Die gute Nachricht: Die Wallbox muss zwar zum Erhalt der Förderung die technische Vorrüstung für eine „intelligente Steuerung“ haben, aber Sie müssen diese Funktion nicht nutzen. Ohne Netzdienlichkeit sind die Netzentgelte höher.
Es kann aber sein, dass der Netzbetreiber bei 22-kW-Wallboxen die Netzdienlichkeit zur Voraussetzung für die Genehmigung macht.
Eine Alternative ist dann, bei einem Teil der Wallboxen auf genehmigungsfreie Modelle mit 11 kW auszuweichen.
Solarstrom-Eigenverbrauch mit E-Mobilität optimieren
Ihre E-Flotte und Fahrzeuge Ihrer Beschäftigten stehen teilweise zu Zeiten mit Tageslicht auf dem Betriebshof?
Dann haben Sie gute Abnehmer für selbstproduzierten Solarstrom.
Über „PV-Überschussladen“ kann die Ladeleistung aller oder einiger Wallboxen so gesteuert werden, dass der selbstproduzierte Strom geladen wird – aber nicht mehr als dieser.