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Maklerkosten neu verteilt

Neue gesetzliche Regelung

Neue gesetzliche Regelung

Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das vom Bundestag beschlossene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ gebilligt. Nach dem Gesetz müssen Immobilienkäufer nicht mehr die volle Maklerprovision zahlen, sondern nur maximal die Hälfte. Außerdem braucht der Käufer seinen Anteil erst zu zahlen, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Provisionsanteils nachgewiesen hat. Beauftragen Verkäufer und Käufer gemeinsam einen Makler, zahlt jeder die Hälfte.

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