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Steuernews Ärzte

Mietereinbauten in Arztpraxis

Arztpraxis zum Vorsteuerabzug berechtigt

Der Fall

Im Streitfall klagte eine augenärztliche Gemeinschaftspraxis, die von einer GmbH Praxisräume auf 15 Jahre anmietete. Die Vermietung erfolgte zum Betrieb einer augenärztlichen Tagesklinik. Für die Aus- und Umbaumaßnahmen gewährte der Vermieter einen Baukostenzuschuss von € 500.000,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Dabei wurde vereinbart, dass die Ärzte die bezuschussten Ausbaumaßnahmen im Falle eines Auszuges im Mietgegenstand belassen und nicht wieder rückgängig machen müssen. Die Arztpraxis ließ die Umbaumaßnahmen durchführen und rechnete gegenüber dem Vermieter in vereinbarter Höhe ab, unter Ausweis von € 95.000,00 Umsatzsteuer. Die Arztpraxis wollte die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, obwohl die Praxis nur steuerfreie Umsätze erzielt. Das Finanzamt verwehrte den Vorsteuerabzug.

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