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Steuernews Ärzte

Notärztlicher Bereitschaftsdienst

Veranstaltungsdienste eines Arztes umsatzsteuerfrei

Heilbehandlungen

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt durchgeführt werden, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) grundsätzlich steuerfrei. Im Streitfall leistete ein Arzt Bereitschaftsdienste bei Sport- und ähnlichen Veranstaltungen. Die Aufgaben des Arztes waren unter anderem, den Veranstaltungsbereich zu kontrollieren und die Veranstalter über mögliche Gesundheitsgefährdungen zu beraten. Während der Veranstaltungen machte der Arzt kontinuierliche Rundgänge, um mögliche Gefahren und gesundheitliche Probleme der anwesenden Personen zu erkennen und frühzeitig handeln zu können. Für seine Leistungen stellte der Arzt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Das Finanzamt behandelte die Honorare als umsatzsteuerpflichtig. Das erstinstanzliche Finanzgericht folgte der Auffassung des Finanzamtes.

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