Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen
Weitreichende Änderungen im Zivilrecht Allgemeines Leistungsverweigerungsrecht Das neue „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ beinhaltet u. a. ein allgemeines Leistungsverweigerungsrecht betreffend