Weitere Neuerungen:
- Zum 1. April 2022 folgt dann der nächste einheitliche Erhöhungsschritt.
- Zudem ändert sich die Lohnzahlungsfrist: Der Lohn muss ab 1. Mai 2021 für den Monat am letzten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto der Arbeitnehmer eingehen.
- Der Mindestjahresurlaub wird bei einer Fünftagewoche auf 26 Tage im Jahr angehoben, bei einer Sechstagewoche sind es 31,2 Tage.
- Das Pflegegeld soll ab 01.07.2021 je nach Pflegestufe um € 15 bis € 45 pro Monat steigen.
Was bedeutet das für Pflegedienste?
- Die Lohnkosten steigen, während die Einnahmen nur leicht steigen. Dadurch ist eine noch bessere Analyse der betriebswirtschaftlichen Daten nötig, um die Profitabilität laufend zu überwachen. Als Steuerberatung für Pflegedienste bieten wir Analysewerkzeuge an, mit denen die Zahlen fast tagesaktuell überwacht werden können. Digitale Buchführung ist dazu der erste Schritt.
- Die Erhöhung der Lohnkosten läuft nicht parallel zu den Erhöhungen der Pflegegelder. Deshalb müssen Sie für jeden Monat und die Folgemonate exakt Einnahmen und Ausnahmen gegenüberstellen.
- Optimierungspotenziale nutzen: Nettolohnoptimierung ist ein wirksames Instrument, um die Personalausgaben zu senken und gleichzeitig Nettolöhne anzuheben.
- Branchenvergleich nutzen: In unserer Steuerberatung können wir auf anonymisierte statistische Vergleichsdaten zu anderen Pflegediensten zugreifen. Gemeinsam können wir erkennen, in welchen Bereichen Ihr Pflegedienst gegenüber Wettbewerbern zurückliegt – und wo Sie sehr gut dastehen.
- Engere Taktung in der Lohnbuchhaltung: Die Lohnabrechnungen müssen jetzt spätestens am vorletzten Bankarbeitstag des Monats vom Geschäftskonto abgehen. Dafür müssen sie natürlich vorher erstellt und freigegeben werden. Sie benötigen also ein perfektes Management in der Lohnbuchhaltung, damit Stunden und Überstunden rechtzeitig vorliegen. Wir unterstützen Sie dabei.
- Liquidität beachten: Die frühere Auszahlung von Löhnen führt zu einer längeren Lücke bis die Einnahmen eingehen
- Mehr Urlaub, weniger Personalkapazität: Sollte Ihr Pflegedienst vom längeren Mindesturlaub betroffen sein, sinken natürlich die Verfügbarkeitszeiten der Mitarbeiter. Stellschrauben sind: Sofern der Krankenstand hoch, könnten Gegenmaßnahmen helfen. Oder wenn administrative Aufgaben Zeit fressen, können schnellere, digitale Prozesse für mehr Netto-Arbeitszeit sorgen.
Fachkräftemangel ist auch ein Entlohnungsthema
Bedenken Sie, dass Ihre Wettbewerber unter Umständen höhere Löhne bezahlen als Sie. Der Tarifvertrag der Caritas (AVR) sieht für die Entgeltgruppe P7 (Pflegefachkräfte) umgerechnet einen Bruttostundenlohn von €16,75 vor (seit 1.1.2020, u.a. NRW), plus 86% eines Monatsgehalt als Jahressonderzahlung, plus Überstundenzuschläge etc. Das sind ungefähr 300 Euro Brutto mehr im Monat als bei € 15,- Stundenlohn, gerechnet auf eine 39-Stunden-Woche.
Eine Nettolohnoptimierung sollte angedacht werden, um die eventuelle Lücke zu schließen oder um mehr bezahlen zu können.
Rufbereitschaft: Es bleibt spannend
Inwieweit Rufbereitschaften als Arbeitszeit gelten wurde in den letzten Jahren laufend neu bewertet. Die EUGH-Urteile C-344/19 und C-580/19 vom 9. März 2021 werden die Gerichte sowie den Gesetzgeber in Deutschland vermutlich zu neuen Urteilen oder Beschlüssen führen. Es sieht danach aus, dass Rufbereitschaftszeiten – sofern die Reaktionszeiten kurz sind und/oder die Bereitschaftszeiten in Diensträumen absolviert werden müssen – komplett als Arbeitszeit gelten könnten. Hierzu wird man die weitere Entwicklung abwarten müssen.
Stand heute gilt: Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit. Sollte Rufbereitschaft in irgendeiner Art und Weise künftig entlohnt werden müssen, ist es gut, wenn man die Kostenstrukturen im Betrieb schon im Vorfeld durchleuchtet und optimiert hat.
Nur Bereitschaftsdienst ist in der Pflege exakt geregelt. Wenn er zu mindestens 75% der Zeit frei von Arbeit ist, muss er zu mindestens 40% als Arbeitszeit gerechnet werden – eine exakte Arbeitszeiterfassung ist also nötig. Bereitschaftszeiten werden ab der 65. Stunde im Monat mit dem Pflegemindestlohn entlohnt. Gleiches gilt, wenn die Bereitschaftszeit 26% und mehr Arbeitsanteil hatte.