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Umsatzsteuerbefreiung der Privatklinik Leistungen

Eine private Kapitalgesellschaft (GmbH) hatte in angemieteten Räumen eines öffentlich-rechtlichen Krankenhausträgers eine Privatkrankenanstalt betrieben.

Privatkliniken

Betreiber von Privatkliniken, die ihre Tätigkeiten in angemieteten Räumen eines Krankenhauses in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erbringen, müssen auf ihre Leistungen keine Umsatzsteuer verrechnen bzw. abführen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln in einer aktuellen Entscheidung verkündet (Urteil vom 13.4.2016, 9 K 3310/11).

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