Jetzt Newsletter abonnieren: Bleiben Sie informiert und registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter.

Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter wieder abbestellen.

Datenschutz*

Eins ist sicher: Hier finden Sie was Sie suchen!

Home

Steuernews Mandanten

Werbungskostenabzug aus Übungsleitertätigkeit

Ein Übungsleiter erzielte Einnahmen in Höhe von € 108,00, machte gleichzeitig Ausgaben in Höhe von € 608,60 geltend.

Steuerfreie Übungsleitervergütung

Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. im Dienst oder im Auftrag gemeinnütziger mildtätiger oder kirchlicher Einrichtungen sind bis zur Höhe von insgesamt € 2.400,00 im Jahr einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz/EStG). Sind dem nebenberuflich Tätigen Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstanden, weigerte sich die Finanzverwaltung bislang regelmäßig, die Aufwendungen anzuerkennen. Dies galt bisher zumindest dann, wenn die Aufwendungen höher waren als die Vergütung.

Vollständigen Artikel lesen
Sicher steuern. Informiert. Newsletter registrieren

Weitere Steuernews Mandanten