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Winterdienst: Nicht für Minijobber

Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.

Der Fall 

Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragte Mini-Jobber mit dem Winterdienst. Eine Wohnungseigentümerin klagte dagegen und wurde vom Amtsgericht Kirchhain bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Frankfurt/Main unterlag die Eigentümergemeinschaft.

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