Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Zahnaufhellungen zum Zweck der Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunkelungen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen darstellen (Urteil vom 19.03.2015, V R 60/14). Kennzeichnend für den Streitfall war, dass die Bleaching-Behandlung nach einer Wurzelbehandlung erfolgte.
Unstreitig ist stets eine Zahnaufhellungsbehandlung rein kosmetischer Natur. Der BFH sah die Bleaching-Maßnahme jedoch als Folgebehandlung der – umsatzsteuerfreien – Wurzelbehandlung an. Dies deshalb, weil sie dem Zweck der Beseitigung der negativen Auswirkungen (der Verdunkelungen) diente. Nach der BFH-Rechtsprechung beschränkt sich die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen nicht bloß auf die unmittelbaren Leistungen wie Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheit oder Verletzung. Die Umsatzsteuerbefreiung erstreckt sich auch auf Leistungen, die erst als Folge der Heilbehandlungen erforderlich werden. Die Bleaching-Behandlung gehörte daher als Folgebehandlung zu den steuerfreien Heilbehandlungsleistungen.
Stand: 28. August 2015
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Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.